Rechtsanwalt (bis 2021) und Notar a.D. I Harpstedt

Martin Delank

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Martin Delank studierte in Kiel und Göttingen Jura. Nach dem Referendariat bei dem Oberlandesgericht Bremen und in Marseille wurde er 1983 als Rechtsanwalt in Harpstedt zugelassen. Seit 1991 wurde er auch zum Notar ernannt. Im August 2005 wurde er als 1. Fachanwalt für Verkehrsrecht im Landkreis Oldenburg zugelassen. Ende 2021 ist Rechtsanwalt Delank in seinen verdienten Ruhestand gegangen.


Veröffentlichungen:

  • Alkoholpromillegrenze, NZV 1997, S. 508
  • Lasergeschwindigkeitsmessgerät Leica XV2, DAR 2000, S. 555
  • Haushaltsführungsschaden bei Kindern, NZV 2002, S. 392
  • Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Verkehrs- und Versicherungsrecht, zfs 2007, S. 183
  • Rechtsanwalt Delank war Referent auf dem Verkehrsgerichtstag 2007 in Goslar (Thema: Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Verkehrs- und Versicherungsrecht).