Arbeitsrecht

In Deutschland stehen fast 40 Millionen Menschen in einem Arbeitsverhältnis. Nahezu jeder Bundesbürger kommt in seinem Leben als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber mit den unterschiedlichsten Fragen des Arbeitsrechts in Berührung. Um diese Fragen fehlerfrei beantworten zu können, bedarf es der Kenntnis von über 50 verschiedenen Gesetzen sowie unzähliger Verordnungen und Tarifverträge. Hinzu kommt, dass sich das Arbeitsrecht und die Rechtsprechung der Gerichte im Bereich des Arbeitsrechts wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet in einem ständigen Wandel befinden.

Diese Fakten verdeutlichen, dass gerade im Arbeitsrecht bereits frühzeitig die Hilfe eines Experten notwendig ist, um Fehler zu vermeiden. Dies umso mehr, als gerade im Arbeitsrecht bereits kleine Fehler zu erheblichen finanziellen Verlusten führen können.

Mit unserer ständig aktualisierten Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir seit vielen Jahren erfolgreich Arbeitnehmer, Betriebsräte, Geschäftsführer, Unternehmen und Betriebe deutschlandweit in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir verzichten dabei ganz bewusst darauf, uns lediglich auf die Betreuung von Arbeitnehmern, Betriebsräten oder Arbeitgebern zu beschränken. Die sich aus dieser Entscheidung ergebenen Kenntnisse der Bedürfnisse aller Lager kommen unseren Mandanten zu gute. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht betreut Rechtsanwalt Dr. Jacobsen Mandanten in allen Fragen des Individualarbeitsrechts, wie z.B.

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen / Dienstverträgen
  • Vergütung / Lohnzahlung / Mindestlohn / Equal Pay
  • Arbeitszeit / Überstunden / Teilzeit
  • Befristung
  • Urlaub / Arbeitsunfähigkeit
  • Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit
  • Schwerbehinderung
  • Versetzung / Abordnung / Leiharbeit
  • Abmahnung – Kündigung – Änderungskündigung / betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Beendigungskündigung
  • Mobbing
  • Gleichbehandlung
  • Arbeitszeugnis
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten bundesweit in allen Instanzen

kollektiven Arbeitsrechts, wie z.B.

  • Beratung und Schulung von Betriebsräten im Betriebsverfassungsrecht
  • Betreuung von Betriebsratswahlen
  • Durchführung von Beschlussverfahren in allen Instanzen bundesweit
  • Vertretung in Einigungsstellenverfahren
  • Überprüfung und Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates
  • Verhandlung und Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Durchführung und Überprüfung von Umstrukturierungs- und Personalmaßnahmen

Ihr Fachanwalt für diesen Bereich ist Dr. Sven Olaf Jacobsen