Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von MUSCH UND DELANK liegt im Bereich des zivilen Baurechts. Zahlreiche mittelständische Bauunternehmungen werden in der Phase der Vertragsverhandlung und in der folgenden Abwicklung von Bauvorhaben begleitend juristisch beraten. Dabei sehen wir unsere Aufgabe nicht nur in der Wahrung der Mandanteninteressen, sondern auch in der vorbeugenden Prozessvermeidung. Inhaltlich geht es in diesem Bereich um die Durchsetzung von Werklohnforderungen von Auftragnehmern, aber auch die Interessen von Bauherrn, z.B. im Falle von Mängeln am Bauwerk. Insbesondere in diesem Bereich ist es oft sinnvoll, nicht nur die klassische juristische Auseinandersetzung zu suchen, sondern auch Wege der einvernehmlichen Streitbeilegung (Schlichtung, Mediation) zu nutzen. Es geht häufig um sehr viel Geld und die gerichtlichen Verfahren dauern in vielen Fällen mehrere Jahre. Dann ist es oft wirtschaftlich sinnvoller, eine einvernehmliche Klärung mit Hilfe einer Mediation zu suchen.

Ihr Rechtsanwalt für diesen Bereich ist Joachim Musch