Musch und Delank

Erbrecht

In den folgenden Jahren werden in Deutschland Vermögen im Wert von mehreren Millionen Euro vererbt werden. Daraus ergibt sich zum einen der Bedarf, vorsorgend zu regeln, wem das Vermögen zufällt und wann dies geschieht. Dabei sind auch die gesetzlich vorgegebenen Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen und die Möglichkeiten, diese möglichst gering zu halten. Ist es dann zum Erbfall gekommen, entsteht häufig Streit zwischen den Erben, weil keine testamentarische Regelung besteht oder eine unklare oder sogar falsche testamentarische Regelung. In diesen Fällen, ist dann zu klären, wie die letztwilligen Verfügungen auszulegen sind und welche Rechte die Betroffenen haben. Ist jemand durch ein Testament vom Erbe ausgeschlossen, so kann er seine Pflichtteilsansprüche bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen, auf der Grundlage eingeholter Auskünfte über das Nachlassvermögen. Bei diesen Problemen kann der Anwalt helfen, die richtigen Schritte einzuleiten und Fristen zu wahren.

Durch eine fachliche Beratung bei der Errichtung von Testamenten kann nicht jede Diskussion, jeder Streitfall, vermieden werden, aber die unerwünschten Folgen können vermieden bzw. verringert werden. Bei Unklarheiten sollte sofort eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden. Rechtsschutzversicherungen zahlen in der Regel die Gebühren für eine Erstberatung nach einem Erbfall.

Folgende Leistungen sind Teil der erbrechtlichen Tätigkeit der Kanzlei Musch und Delank:

Ihr Rechtsanwalt / Notar für diesen Bereich ist Martin Delank

Die mobile Version verlassen