Fachanwaltschaften

Ein Rechtsanwalt darf sich Fachanwalt nennen, wenn er besondere theoretische und praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet nachgewiesen hat. Er muss sich in diesem Rechtsgebiet auch regelmäßig fortbilden. Der Fachanwaltstitel wird durch die Rechtsanwaltskammer verliehen.

In der Kanzlei Musch und Delank bieten wir Ihnen folgende Fachanwaltschaften: