Der Anwalt im Familienrecht versucht die aufgetretenen zwischenmenschlichen Konflikte in den verschiedenen dafür vorgesehenen Verfahren zu regeln. Dazu gehört das Scheidungsverfahren, das heute mit einem Beschluss statt einem Urteil beendet wird, es gehören die Berechnung der Rentenanwartschaften und deren Ausgleich dazu, es müssen Lösungen für den Zugewinn bzw. die Vermögensauseinandersetzung gefunden werden.

Der Anwalt berechnet den Kindesunterhalt, den Trennungsunterhalt und untersucht Fragen des nachehelichen Unterhalts. Die Ehegatten haben, wenn sie sich dauerhaft getrennt haben, ihre Haushaltsgegenstände zu trennen. Sie haben heute in der Regel die elterliche Sorge – auch bei Trennung und Scheidung – gemeinsam auszuüben. Trotzdem erfolgen immer wieder schwerwiegende Konflikte bei dem Umgang mit Kindern und in der Ausübung der elterlichen Sorge. In diesen Fällen ist der familienrechtlich arbeitende Anwalt Konfliktschlichter und ausgleichende Instanz, damit das Kindeswohl gewahrt bleibt. Nur in einer geringen Anzahl von streitigen Auseinandersetzungen werden in Familiensachen Konfliktscheidungen durchgeführt.

Ihr Rechtsanwalt für diesen Bereich ist Joachim Musch