Musch und Delank

Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht in Zeiten von Corona

Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht in Zeiten von Corona

In diesen besonderen Zeiten mit dem grassierenden Corona – Virus bedarf es auch im Recht besonderer Lösungen. Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragen zum Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht

Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie, insbesondere die Einschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten von Personen, haben zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit von Vereinen und Unternehmen verschiedener Rechtsformen, da diese teilweise nicht mehr in der Lage sind, auf herkömmlichem Weg Beschlüsse auf Versammlungen der entsprechenden Organe herbeizuführen. Dies könnte unter anderem auch zur Folge haben, dass bei einzelnen Rechtsformen die Bestellungszeiträume für bestimmte Ämter oder Positionen ablaufen und mangels Beschlussfassung nicht neu besetzt werden können.

Bei weiterhin bestehenden Beschränkungen der Versammlungsmöglichkeiten erforderliche Beschlüsse zu fassen und handlungsfähig zu bleiben, werden vorübergehend substantielle Erleichterungen für die Durchführung von Hauptversammlungen von verschiedenen Gesellschaftsformen, von Gesellschafterversammlungen von GmbH, von General- und Vertreterversammlungen der Genossenschaft sowie von Mitgliederversammlungen von Vereinen geschaffen.

Wir beraten Sie gerne dazu wie Sie dennoch die notwendigen Versammlungen abhalten können bzw. diese erleichtert durchführen können und wie sie die notwendigen Beschlüsse fassen können.

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