Musch und Delank

Insolvenzrecht in Zeiten von Corona

Insolvenzrecht in Zeiten von Corona

In diesen besonderen Zeiten mit dem grassierenden Corona – Virus bedarf es auch im Recht besonderer Lösungen. Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragen zum Insolvenzrecht

Viele Unternehmen und Betriebe kommen aufgrund von angeordneten Schließungen und wirtschaftlichen Einbußen im Zusammenhang mit dem Corona – Virus an die Grenze ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Es droht die Insolvenz.

Insoweit die drohende Insolvenz im Zusammenhang mit der derzeitigen Corona – Krise steht und auch die Aussicht auf die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit besteht, werden Erleichterungen und veränderte Regeln im Insolvenzrecht geschaffen. So wird die Antragspflicht bis September 2020 ausgesetzt werden und Anreize für Unternehmen geschaffen.

Sollten Sie wirtschaftliche Probleme haben und Ihnen die Insolvenz drohen, beraten wir Sie gerne, welche Möglichkeiten bestehen, auch im Hinblick auf arbeitsrechtliche Möglichkeiten wie Kurzarbeitsgeld. Wir prüfen auch, ob und wann ein Insolvenzantrag gestellt werden muss.

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