Musch und Delank

Planungsrecht

Infrastrukturmaßnahmen wie Straßen-, Bahnlinien, Wasserstraßen, Flughäfen, Bahnhöfe, oder Häfen, bedürfen eines Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren. Andere Planungsverfahren wie das Flurbereinigungsverfahren – Unternehmensflurbereinigung – Bebauungsplanverfahren, Flächennutzungsplan, die Änderung und Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Raumordnungsplänen gehören zu diesem umfangreichen Rechtsgebiet. Eine frühzeitige Beratung und eine Strategieentwicklung für die in all diesen Verfahren vorgesehene Bürgerbeteiligung, stellt im Wesentlichen die anwaltliche Tätigkeit dar. Da Planungen dynamische Prozesse sind, ist eine Begleitung dieser oft langwierigen Verfahren außerordentlich sinnvoll. Dagegen spricht die Reduzierung auf die gerichtliche Tätigkeit nicht mehr dem Bild des professionellen Verwaltungsrechtsanwalts.

Ihr Rechtsanwalt für diesen Bereich ist Joachim Musch

 

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