Strafrecht in Zeiten von Corona

In diesen besonderen Zeiten mit dem grassierenden Corona – Virus bedarf es auch im Recht besonderer Lösungen. Wir unterstützen Sie bei Ihren Fragen zum Strafrecht

  • Bußgelder und Strafverfahren im Zusammenhang mit Ausgangbeschränkungen
  • Allgemeine Strafverfahren

Im Hinblick auf das Corona – Virus ist es zu zahlreichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit durch die Bundesländer und Kommunen gekommen. Um dies Anordnungen durchzusetzen, werden bei Verstößen Buß -und Strafverfahren eingeleitet. Sollten Sie deswegen in Kontakt mit der Polizei kommen oder Betroffener eines solchen Verfahrens sein, sagen Sie bitte erst mal nichts und machen Sie von Ihren Schweigerecht gebrauch. Stattdessen sollten Sie einen Strafverteidiger beauftragen, der die Vorwürfe prüft und die Möglichkeiten der Verteidigung mit Ihnen bespricht.

Trotz der vielen Einschränkungen laufen Strafverfahren weiter und es kann weiterhin zu Vernehmungen, Durchsuchungen oder Festnahmen kommen. Sollten Sie Betroffener einer solchen Maßnahme sein, sagen Sie bitte nichts gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschat. Beauftragen Sie Stattdessen einen Strafverteidiger. Auch in diesen Zeiten stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung und werden gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft tätig.