Wer mit dem Strafrecht in Konflikt kommt, bedarf der Hilfe eines Strafverteidigers. Akteneinsicht, Beweisanträge, und Schutzschrift kennzeichnen eine professionelle Strafverteidigung.

Durchsuchung, Haftbefehl, Festnahme? Sagen Sie jetzt nichts. In diesen Notfällen ist es wichtig, sofort einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger Sören Böhrnsen  für Sie unter 0151 / 54 87 77 20 zu erreichen. Bitte beachten Sie, dass diese Nummer ausschließlich für Notfälle ist.

Sollten Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren werden, heißt es zu handeln. Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft, ohne vorher einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Wichtig ist es zu wissen, was die Strafverfolgungsbehörden für Informationen haben. Angaben zur Sache kann man ohne Nachteile auch später machen, aber bereits gemachte Angaben sind in der Welt, auch wenn man sich eigentlich nur rechtfertigen wollte, können dies die Angaben sein, die gegen einen verwendet werden.

Die Verteidigung umfasst das gesamte Verfahren. Vom Zeitpunkt der ersten Ermittlungen über die Hauptverhandlung bis zu den Rechtsmitteln Berufung und Revision stehen wir Ihnen zur Seite.

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um das Thema Strafrecht. Wir verteidigen in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere in den Bereichen:

  • Betreuung und Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung im Hauptsacheverfahren
  • Pflichtverteidigungen
  • Strafbefehlsverfahren
  • Haftsachen
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Sexualdelikte
  • Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag u.ä.)
  • Körperverletzungsdelikte
  • Eigentumsdelikte (Diebstahl, Betrug)
  • „Ehrdelikte“ (Beleidigung, üble Nachrede)
  • Ordnungswidrigkeiten

Der Opferschutz und die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gehören auch zu unseren Tätigkeiten.

Ihr Rechtsanwalt für diesen Bereich ist Sören Böhrnsen, Fachanwalt für Strafrecht.