Umweltschutz

Bürgerinitiativen können ihre Rechte mit dem Umweltrechtsbehelfsgesetz geltend machen, wenn Lärmschutz, Luftverunreinigung, Gerüche, Erschütterungen oder Lichtimmissionen zu Umweltkonflikten führen. Das Bundesumweltamt spricht die Anerkennung für Verbände aus, die ihre Mitglieder nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz außergerichtlich und gerichtlich vertreten können. Die anerkannten Naturschutzverbände in Niedersachsen besitzen in der Regel auch die Zulassung nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz.

Konflikte im Umweltrechts sind insbesondere in der ländlichen Region von Nord-Westniedersachsen gegeben. U

nser Büro vertritt die Nordseeküstengemeinden und Nordseeinseln in einer Reihe von umweltrechtlichen Konflikten, die auch zu Projekten im Nachbarland Niederlande bestehen.

Naturschutzrecht

Das Naturschutzrecht ist heute geprägt durch europäische Rechtsvorschriften wie die Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat). Die europäische Union hat das Programm Natura 2000 aufgestellt, wonach die nationale Naturschutzgebiete zu einem europäischen Naturschutznetz zusammengeknüpft werden sollen.

Investitionsvorhaben und Planungen greifen in solche Naturschutzgebiete ein. Die anwaltliche Beratung geht darin, welche Untersuchungen, welche Abwägungen, welche Gutachten vorgenommen werden müssen, damit die Rechtmäßigkeit solcher Eingriffe oder aber auch die Abwehr solcher Eingriffe beurteilt werden kann.

Zu dem Naturschutzrecht gehört der immer stärker ins Visier kommende Artenschutz und die sich verstärkenden Rechte von Tieren (Tierschutz). Eine naturschutzrechtliche Problematik gibt es heute bei jeder Planaufstellung und bei jedem Investitionsvorhaben. Insofern ist die anwaltliche Beratung in solchen Verfahren unterlässlich.

Ihr Rechtsanwalt für diesen Bereich ist Joachim Musch