Für überschuldete Verbraucher bieten wir die zeitnahe und zügige außergerichtliche Begleitung und Beratung bis hin zum Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens an. Wir setzten uns mit allen Gläubigern in Verbindung und versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen um eine Insolvenz zu vermeiden. Für den Fall, dass eine solche Einigung nicht mit allen Gläubigern möglich ist, bescheinigen wir das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs und stellen auf Wunsch des Mandanten den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Ihr Rechtsanwalt für diesen Bereich ist Dr. Sven Ole Jacobsen