Verkehrsrecht

Wer an einen Verkehrsunfall beteiligt ist, wird mit vielen Fragen konfrontiert.

Wie soll ich mich verhalten? Darf ich gegenüber der Polizei eine Aussage machen? Wie kann ich meine Schadensersatzansprüche durchsetzen? Wie wird der Schaden an meinem Fahrzeug geschätzt? Muss ich einen Mietwagen nehmen? Bekomme ich für die Zeit der Nichtnutzbarkeit des Fahrzeuges eine Entschädigung? Wie muss ich mich verhalten, wenn ich verletzt worden bin? Wie muss ich mit einem Restwertangebot umgehen?

Diese vielfältigen Fragen kann nur ein Fachanwalt beantworten, der allein die Interessen der Geschädigten vertritt und nicht möglicherweise seine eigenen. Der Anwalt handelt vollständig unabhängig, insbesondere von den Haftpflichtversicherungen. Die Versicherungen erstatten nur die Beträge, die geltend gemacht werden, sie beraten jedoch nicht darüber welche Ansprüche ein Geschädigter hat.

Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, bekommt zeitnah zum Unfalltag bei uns einen Termin, gegebenenfalls auch ohne Voranmeldung. Wir fordern dann sofort bei der Polizei den Unfallbericht an, ermitteln die gegnerische Versicherung, vermitteln gegebenenfalls die Schadensbegutachtung durch den Sachverständigen und nehmen mit der Werkstatt Kontakt auf.

Wem eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, eine Geschwindigkeitsüberschreitung, eine Vorfahrtverletzung, ein falsches Überholen, ein sonstiger Verstoß gegen Verkehrsvorschriften braucht möglichst schnell die Hilfe eines Fachanwaltes als Verteidiger. Gegenüber der Polizei sollte keinerlei Aussage gemacht werden. Diese erfolgt gegebenenfalls erst durch den Verteidiger nach Einsichtnahme in die Bußgeldakte und nach entsprechender Beratung. Das gleiche gilt bei dem Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr (Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung). Auch hier soll keine eigene Aussage gegenüber der Polizei gemacht werden.

https://www.verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog/bussgeldrechner/

Bei Auseinandersetzungen nach einem Fahrzeugkauf mit dem Verkäufer bzw. nach einer Fahrzeugreparatur mit der Werkstatt hilft der Fachanwalt bei der Durchsetzung der Ansprüche. Hier wird insbesondere darauf geachtet, dass Fristen eingehalten werden und die richtigen Schritte eingeleitet werden. Im Fachbereich Verkehrsrecht vertritt das Büro Musch und Delank seine Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Unfallgegner (in Abstimmung mit der eigenen Haftpflichtversicherung, die die gegnerischen Ansprüche reguliert bzw. abwehrt);
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus der Kaskoversicherung;
  • Rechtsstreitigkeiten aus Kaufverträgen über Fahrzeuge aller Art
  • Verteidigung in Bußgeldverfahren (Verstöße gegen Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Verursachung von Verkehrsunfällen),
  • Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren (fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrten),
  • Vertretung in Verkehrsverwaltungsverfahren (Fahrerlaubnisentzug, Beschränkung, Fahrtenbuchauflagen, Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Verfahren der medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Ihr Fachanwalt für diesen Bereich ist Götz Rohde