Musch und Delank

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht behandelt die Rechtsverhältnisse der Versicherten zur Versicherungsgesellschaft. Es umfasst das allgemeine Versicherungsvertragsrecht einschließlich der Personenversicherung (mit Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung u.a.) und der Sachversicherung (Vollkasko- Teilkaskoversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung). Jede Schadensangelegenheit hat häufig auch Bezug zu versicherungsrechtlichen Fragen, z.B. bei einem Verkehrsunfall, bei einem Unfall am Arbeitsplatz, bei Einbruchsschäden oder im Falle eines Brandes oder einer Havarie. Das gilt im privaten wie im gewerblichen Bereich gleichermaßen.

In diesen Fällen ist die Regulierung mit dem Sach- oder Haftpflichtversicherer zu prüfen und durchzuführen, was eine sorgfältige Schadensermittlung voraussetzt. Aus diesem Grund arbeiten wir eng mit Sachverständigen zusammen.

Ihr Rechtsanwalt für diesen Bereich ist Götz Rohde

 

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