Volkswagen und der Abgasskandal – Jetzt müssen Sie handeln!

Die Volkswagen AG hat sich in einem Musterklageverfahren vor dem OLG Braunschweig mit dem Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv)  auf einen Vergleich über die Entschädigung der betroffenen Autobesitzer im Zusammenhang mit dem „Diesel-Abgas“-Skandal verständigt. Vor 4 Jahren war bekannt geworden, dass Volkswagen in eine Vielzahl von Autos der Marken AUDI, VW, SEAT und SKODA eine Manipulationssoftware eingebaut hat.

Der jetzt geschlossene Vergleich sieht Entschädigungszahlungen an die Fahrzeugbesitzer vor, und zwar in Höhe eines Betrages von 1.350,00 € und 6.257,00 € je Fahrzeug.

Die Höhe des Vergleichsbetrages richtet sich nach dem Kaufpreis des Fahrzeuges sowie der KM-Laufleistung.

Wichtig ist für Betroffene, dass sie jetzt handeln müssen.

Die Vereinbarung zwischen VW und vzbv sieht vor, dass das Angebot der Volkswagen AG nur bis zum 20. April 2020 besteht.

VW übernimmt Kosten einer anwaltlichen Erstberatung bis 190,00 € (netto) zzgl. Umsatzsteuer. Allerdings gilt das nur für diejenigen, die anschließend das Vergleichsangebot von VW auch annehmen und wenn die anwaltliche Beratung in der Zeit zwischen dem 20.03. und dem 20.04.2020 stattgefunden hat und sich auf den Vergleich bezieht.

Der Vergleich kann telefonisch oder online geschlossen werden.

Dieses Vergleichsangebot von VW gilt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie sind als Betroffener im Klageregister zur Musterfeststellungsklage beim OLG Braunschweig (Az. 4 MK 1/18) eingetragen.
  • Sie haben das Fahrzeug mit dem betroffenen Diesel-Motor EA189 vor dem 01. Januar 2016 gekauft und hatten zum Kaufzeitpunkt Ihren Wohnsitz in Deutschland.
  • Sie haben Ihre Ansprüche bisher nicht an Dienstleister oder andere abgetreten.

Wenn Sie das Vergleichsangebot nicht annehmen wollen, bedeutet dass nicht, dass für Sie keine Ansprüche durchgesetzt werden könnten. Allerdings müssen Sie auch dann „dran bleiben“: Spätestens bis zum 20. Oktober 2020 müssen Sie ihre Ansprüche dann gerichtlich mit einer Klage geltend machen.

Ob das Vergleichsangebot für Sie sinnvoll ist oder nicht, kann nur nach individueller Prüfung geklärt werden. Dazu sind Informationen zum Kaufpreis sowie der Laufleistung zur Zeit des Kaufs sowie des aktuellen KM-Standes erforderlich.

Musch und Delank berät Sie gern.