Miet- und Pachtrecht
Im Bereich Mietrecht unterstützen wir unsere Mandanten insbesondere auf folgenden Gebieten:
- Überprüfung und der individuelle Entwurf von Mietverträgen,
- Ausspruch von Kündigungen eines Mietverhältnisses durch Vermieter oder Mieter,
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen-, Geltendmachung bzw. Abwehr von Räumungsansprüchen,
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Mieterhöhungsverträgen,
- Rechtstreitigkeiten anlässlich der Beendigung eines Mietverhältnisses (z.B. Ansprüche auf Vornahme von Schönheitsreparaturen bzw. Geldersatz hierfür, Beseitigung von Schäden bzw. Abwehr solcher Ansprüche)
Ihr Rechtsanwalt für diesen Bereich ist Götz Rohde