Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen den Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und dem Staat, dem Land oder der Kommune auf der anderen Seite. Als Bauwilliger benötigt man eine Baugenehmigung, als Handwerker eine Erlaubnis nach der Handwerksordnung, als Industriebetrieb eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, als Gaststättenbetrieb eine Konzessionserlaubnis, als Fuhrunternehmen eine Konzession für den Güterkraftverkehr. Als Ausländer wird eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich oder es wird die Einbürgerung gewünscht. Als Beamter richtet sich das Rechtsverhältnis zum Dienstherrn nach dem Beamtenrecht. Als Nachbar will man sich gegen den Bau einer Straße oder einer geplanten Stallanlage wehren. In all diesen beispielhaften Fällen kommt es zu Regelungen zwischen rechtsuchenden Bürgern und der „Obrigkeit“. Diese Rechtsverhältnisse betreffen das Verwaltungsrecht. Obwohl es die Aufgabe einer Behörde ist, die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Anliegen zu beraten, ist die frühzeitige Einschaltung des Fachanwaltes sinnvoll.

Ihr Fachanwalt für diesen Bereich ist Joachim Musch